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Politik

Wohin mit deutschen IS-Kämpfern?

20. Februar 2019

US-Präsident Donald Trump hat in Deutschland eine Diskussion ausgelöst: Wie umgehen mit gefangenen IS-Kämpfern mit deutschem Pass? Die Vorschläge reichen von Einzelfallprüfung bis zur Aberkennung der Staatsangehörigkeit.

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Terroristen des sog. islamischen Staates IS Daesh
IS-Kämpfer in Syrien (Propagandafoto des "Islamischen Staates" von 2015): Mindestens 40 DeutscheBild: picture-alliance/Dabiq

Mit seiner Forderung, in Syrien gefangene Kämpfer der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) zurückzunehmen, hat Donald Trump in Deutschland offenbar einen wunden Punkt getroffen. Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik gehen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bisher von gut 40 IS-Kämpfern aus, die einen deutschen Pass haben und im syrischen Kurdengebiet in Gefangenschaft sind. Die Zahl könne sich im Laufe der Zeit noch erhöhen.

Joachim Herrmann
Bayerns Innenminister Herrmann: "Engmaschig kontrollieren"Bild: picture-alliance/dpa/P. Kneffel

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will ehemalige IS-Kämpfer und ihre Familien nur nach Deutschland zurückkehren lassen, wenn ihre Identität zweifelsfrei geklärt ist und sie kein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko darstellen. "Jeder Einzelfall muss vor Ort geklärt werden, bevor irgendjemand ins Flugzeug gesetzt wird", sagte er der "Süddeutschen Zeitung".

Hinter Gitter oder Rund um die Uhr bewacht

Sein Parteikollege, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, will zurückkehrende IS-Kämpfer mit deutschem Pass, denen keine Straftaten nachzuweisen sind, notfalls strikt überwachen lassen. Wenn sich Rückkehrer nachweislich nach deutschem Recht einer Straftat schuldig gemacht haben, müssten sie vor Gericht gestellt und nach einer Verurteilung hinter Gitter gebracht werden, sagte Herrmann der "Passauer Neuen Presse". "Können wir die Nachweise nicht führen, müssen wir die IS-Rückkehrer engmaschig kontrollieren, nötigenfalls mit einer Rund-um-die-Uhr-Überwachung." Das wäre für Polizei und Verfassungsschutz eine deutliche Zusatzbelastung.

Thomas Strobl
Baden-Württembergs Innenminister Strobl: Entzug der StaatsbürgerschaftBild: picture alliance/dpa/F. Sommer

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) plädiert dafür, Rückkehrern, die neben dem deutschen noch eine anderen Pass haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. "Wer in fremden Streitkräften dient, verliert seine Staatsbürgerschaft. Das muss erst recht für eine Terrormiliz gelten", sagte er der "Bild"-Zeitung.

Konsequenz: Wäre die Staatsbürgerschaft entzogen, wäre die Bundesregierung für die IS-Kämpfer, die aus Deutschland stammen, nicht mehr zuständig. Aber wo sollten die Terroristen dann vor Gericht gestellt werden?

Skepsis gegenüber kurdischem Alternativvorschlag

Für Diskussionen sorgt da in Deutschland ein Vorschlang syrischer Kurden. Sie haben die Vereinten Nationen aufgerufen, in Syrien internationale Sondergerichte für gefangene Kämpfer der Terrormiliz einzurichten. Die Forderung nach einem UN-Tribunal werde geprüft, hieß es am Dienstag aus dem Bundesinnenministerium. Doch Innenstaatssekretär Stephan Mayer gibt sich skeptisch. Er habe große Zweifel, dass es möglich sein werde, wie bei den Menschenrechtsverletzungen in Ex-Jugoslawien ein Tribunal zu installieren, sagte er dem Sender "n-tv". Vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag stünden Rädelsführer und Auftraggeber vor Gericht. Bei den IS-Kämpfern in Syrien handele es sich aber größtenteils um Handlanger, Mitläufer und einfache Kämpfer. Die Fallkonstellationen seien nicht vergleichbar.

Annalena Baerbock
Grünen-Chefin Baerbock: "Ausbürgerung wäre verantwortungslos"Bild: picture-alliance/dpa/M. Wolff

Auch Grünen-Chefin Annalena Baerbock sieht kaum Chancen für ein UN-Sondertribunal in Syrien. Zwar wäre ein Sondertribunal "hervorragend", sagte Baerbock dem Mitteldeutschen Rundfunk. "Das muss aber der UN-Sicherheitsrat beschließen. Ich glaube nicht, dass Russland im UN-Sicherheitsrat so ein Sondertribunal mitbeschließen würde."

Als Grund nannte sie, dass vor solchen Tribunalen laut Völkerrecht alle Verbrechen eines Krieges angeklagt werden müssen. Damit müssten auch Verbrechen von Einheiten des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad thematisiert werden. Deswegen werde das mit ihm verbündete Russland nicht zustimmen.

Baerbock forderte stattdessen, deutsche IS-Kämpfer nach Deutschland zu holen und vor Gericht zu stellen. Eine Ausbürgerung wäre hingegen "verantwortungslos".

100 Personen mit IS-Hintergrund

Laut dpa heißt es aus den Sicherheitskreisen, unter den in den Kurdengebieten gefangenen Anhängern des "Islamischen Staates" seien Menschen, die entweder nur die deutsche Staatsangehörigkeit oder diese und eine weitere hätten. Einen genauen Überblick über die Personalien und die Aufenthaltsorte haben die Behörden demnach allerdings noch nicht.

Insgesamt gehen sie nach diesen Informationen von rund 100 Personen mit IS-Hintergrund aus, die im deutschen Fokus sind. Hinzu kommen noch dutzende Kinder. Gegen 18 der etwa 40 im Kurdengebiet festgesetzten und identifizierten IS-Anhänger lägen deutsche Haftbefehle vor.

AR/kle (dpa, afp, MDR)