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Politik

Zahl der Zweit-Asylanträge steigt

8. April 2018

Wer bereits in einem anderen EU-Staat als Flüchtling anerkannt ist, erhält in Deutschland kein Asyl. Tausende stellen trotzdem einen Antrag und klagen dann gegen ihre Abschiebung - meist offenbar mit Erfolg.

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Symbolbild - Asyl beantragen
Bild: picture-alliance/dpa/arifoto UG/M. Reichel

Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge von bereits in anderen EU-Staaten anerkannten Flüchtlingen hat sich einem Zeitungsbericht zufolge mehr als verdoppelt. 2017 wurden 8210 solcher Anträge verzeichnet, im Jahr zuvor waren es 2997, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage der "Welt am Sonntag" mitteilte.

Zwar führten diese Anträge den Angaben zufolge nicht zur Anerkennung, weil sie als "unzulässig" gar nicht erst bearbeitet würden. Trotzdem werde nur ein Bruchteil dieser weitergereisten Schutzberechtigten wieder in das für sie zuständige Land abgeschoben. Ganz exakt lasse sich die Zahl der Rückführungen in dieser Gruppe nicht ermitteln, hieß es. Sie lag 2017 höchstens bei 1428, wie aus Antworten der Bundesregierung auf Linkspartei-Anfragen hervorgehe.

Kranke und Alleinerziehende dürfen oft bleiben

Obwohl es für schon anderswo anerkannte Flüchtlinge in Deutschland unmöglich ist, einen weiteren Schutztitel zu erhalten, können sie gegen ihre Abschiebung klagen. Laut dem Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Berlin, Christian Gau, gibt es "inzwischen eine Vielzahl von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, durch die Abschiebungen von Schutzberechtigten nach Italien und andere EU-Länder unterbunden worden sind, insbesondere bei Erkrankten oder Alleinerziehenden".

Häufig werde in den jeweiligen Entscheidungen "auch darauf abgestellt, dass in dem betreffenden Land nicht sichergestellt ist, dass Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte zumindest in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft Zugang zu Obdach, Nahrungsmitteln und sanitären Einrichtungen haben", sagte er der "Welt am Sonntag".

Aus Gaus Sicht sollte es "eine Selbstverständlichkeit sein, dass in anderen Staaten anerkannte Schutzberechtigte, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten, in ihren Aufnahmestaat zurückgebracht werden müssen. Schon deswegen, weil die Verhinderung des sogenannten asylum shopping eines der Ziele des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist. Die Realität sieht jedoch anders aus."

gri/se (kna, dpa)