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Zschäpe muss ihre Anwältin behalten

26. Juni 2015

Das Münchner Gericht lehnte den Antrag der Angeklagten im Prozess um die rechtsextremistische Terrorzelle NSU ab. Anja Sturm bleibt Zschäpes Pflichtverteidigerin.

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Anwältin Anja Sturm und die Angeklagte Beate Zschäpe im Gericht (archiv: reuters)
Bild: Reuters

Im Prozess um die Mordserie des "Nationalistischer Untergrunds" (NSU) ist die mutmaßliche Terroristin Beate Zschäpe mit dem Versuch gescheitert, ihre Pflichtverteidigerin Anja Sturm (Foto l.) von ihrem Amt zu entbinden. Dies meldeten der Bayerische Rundfunk (BR) und die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf Prozessbeteiligte beim Oberlandesgericht München. Nach Informationen des BR bewertete das Gericht in einer achtseitigen Antwort den Zschäpe-Antrag auf Abberufung als zu "pauschal", zu wenig begründet und nicht substanziell.

Zschäpe scheiterte damit bereits zum zweiten Mal mit dem Ansinnen, sich von ihren Pflichtverteidigern zu trennen. Im vergangenen Jahr hatte sie die Abberufung aller drei Verteidiger gefordert. Auch diesen Antrag hatte das Gericht als zu unbegründet bewertet. Außer von Sturm wird sie von den Anwälten Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl vertreten. In dem Antrag zur Abberufung Sturms hatte Zschäpe eine grundsätzliche Bereitschaft zur Aussage erklärt. Sie warf ihren Verteidigern dabei vor, sie an einer Aussage zu hindern. Zudem hatte sie behauptet, die Verteidigerin sei unvorbereitet und habe vertrauliche Informationen öffentlich gemacht.

Zschäpe steht der Weg offen, sich zusätzlich von einem Wahlverteidiger vertreten zu lassen. Diesen müsste sie dann anders als die auf Staatskosten arbeitenden Pflichtverteidiger selbst bezahlen.

Der NSU-Prozess wird am kommenden Dienstag mit dem dann bereits 214. Verhandlungstag fortgesetzt. Ein Ende des Verfahrens um die Terrorserie der Rechtsextremisten mit zehn Morden ist noch nicht absehbar...

SC/jj (afp, BR, ARD)