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Zurückhaltung bei Anti-Doping-Gesetz

13. September 2013

Braucht Deutschland ein Anti-Doping-Gesetz oder nicht? Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erklärt sich zur Diskussion über die Einführung eines solchen Gesetzes bereit. Allerdings mit Einschränkungen.

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Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Michael Vesper bei einer Pressekonferenz (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Knapp zwei Wochen nach Veröffentlichung der Dopingstudie, die unter dem Titel "Siegen um jeden Preis" erschienen ist und über systematisches Doping zwischen 1972 und 1990 auch in Westdeutschland berichtet, zeigt sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) im Bezug auf die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes gesprächsbereit. "Wir sind jederzeit offen für eine sinnvolle gesetzliche Verschärfung", sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper am Rande der Sportministerkonferenz in Wiesbaden: "Allerdings dürfen diese Verschärfungen nicht das Prinzip der 'strict liability', der Verantwortung jedes einzelnen Sportlers, aushebeln."

Einschränkend ergänzte Vesper, dass es in Deutschland im Grunde schon ein Anti-Doping-Gesetz gebe, wenn auch versteckt in einzelnen Paragraphen des Arzneimittelgesetzes. "Dieses Gesetz ist 2007 und 2013 zweimal verschärft worden", sagte Vesper. "In der öffentlichen Diskussion erlebe ich oft, dass dann, wenn nach einem Anti-Doping-Gesetz gerufen wird, genau das gemeint ist, was es schon gibt. Es geht darum, diese Regelungen zu optimieren."

Rückendeckung bekam Vesper von Gerhard Böhm, dem Abteilungsleiter Sport im Bundesinnenministerium: "Wenn wir alle Vorschriften, die im Arzneimittelgesetz stehen, zusammenfassen und Anti-Doping-Gesetz darüber schreiben, wäre die Diskussion wahrscheinlich viel ruhiger."

Sportgerichtsbarkeit schneller als der Staat

Die Dopingstudie hatte heftige Diskussionen ausgelöst und den Ruf nach einem Anti-Doping-Gesetz lauter werden lassen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) richtete zuletzt eine Expertenrunde dazu ein, die Ende September tagen wird. In dieser "sitzen absolute Fachleute, Rechtsgelehrte im wahrsten Sinne des Wortes", betonte Böhm: "Wenn wir einen Weg finden, des Dopings besser Herr zu werden, werden wir diesen gehen. Nur dürfen wir die Vorteile der Sportgerichtsbarkeit nicht verlieren und müssen darauf achtgeben, dass die internationale Sportgerichtsbarkeit nicht gefährdet wird."

"Wir halten eine gesetzliche Verschärfung für unerlässlich. Das kann die Einführung des Straftatbestandes Dopingbetrug sein. Die Sportgerichtsbarkeit verfügt über schnellere und teilweise ungleich härtere Möglichkeiten als der Staat", sagte auch der hessische Innenminister Boris Rhein. Der Vorsitzende der Sportministerkonferenz betonte, dass "es keinen Dissens zwischen dem Bund und dem DOSB" gebe.

asz/sn (dpa, sid)