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Politik

Zweiter Haftbefehl für IS-Kämpfer Harry S.

3. Januar 2017

Der in Bremen aufgewachsene Islamist gab sich nach seiner Rückkehr aus Syrien geläutert. Doch er verschwieg nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft ein wichtiges Detail: seine Beteiligung an der Ermordung von Menschen.

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Hamburg Prozess gegen mutmaßliches IS-Mitglied Harry S.
Harry S. (l.) während seines ersten Prozesses im Juni 2016 in Hamburg Bild: Getty Images/AFP/B. Marks

Die Bundesanwaltschaft hat gegen den wegen Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) zu drei Jahren Gefängnis verurteilten Deutschen Harry S. einen weiteren Haftbefehl erwirkt. Dem 28-Jährigen werde jetzt zusätzlich vorgeworfen, an der Ermordung von Gefangenen des IS beteiligt gewesen zu sein, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.

Sechs IS-Geiseln in Palmyra erschossen

Nach Überzeugung der Ermittler war Harry S. im Juni 2015 an der öffentlichen Erschießung von sechs IS-Geiseln auf dem Marktplatz der syrischen Oasenstadt Palmyra beteiligt. Der mit einer Pistole bewaffnete Beschuldigte habe einen der Gefangenen eigenhändig zum Hinrichtungsort geführt und die übrigen an der Flucht gehindert. Ihm würden deshalb gemeinschaftlich begangener Mord und Kriegsverbrechen vorgeworfen, hieß es in Karlsruhe weiter.

Untermauert werden die Vorwürfe durch ein entsprechendes Video, auf das Journalisten der "Washington Post" und des "ZDF" bei gemeinsamen Recherchen stießen.

Videostill Propaganda IS Harry S.
Harry S. in einem Propagandavideo des IS Bild: Internet

Harry S., als Kind ghanaischer Eltern in Bremen aufgewachsen, war bei seiner Rückkehr aus Syrien in die Hansestadt im Juli 2015 verhaftet worden. Der Dschihadist gab sich geläutert und berichtete nach eigenen Angaben umfassend über seine Zeit als IS-Aktivist. Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte ihn deswegen ein Jahr später wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung zu drei Jahren Haft. Ihm wurde unter anderem zur Last gelegt, in einem Propagandavideo nach einer Hinrichtung eine IS-Flagge hochgehalten zu haben.

Laut Bundesanwaltschaft hat Harry S. diese Strafe noch nicht angetreten, weil er derzeit wegen eines weiteren Delikts im Gefängnis sitzt.

se/uh (afp, dpa, ap)