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Politik

Österreich regelt Sterbehilfe neu

23. Oktober 2021

Die Regierung in Wien hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Hilfe zum Suizid ab 2022 geeinigt. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt.

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Österreich Einigung über Regeln für assistierten Suizid in Österreich
Gesundheitsminister Mückstein stellt gemeinsam mit Justizministerin Zadic (M.) und Verfassungsrichterin Edtstadler den Gesetzentwurf vorBild: Michael Gruber/APA/dpa/picture alliance

Wer Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen will, kann ab dem kommenden Jahr in Österreich eine Sterbeverfügung errichten, ähnlich einer Patientenverfügung. Der Zugang zur Hilfe auf Suizid ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Explizit ausgeschlossen sind Minderjährige.

Die Regelung war notwendig geworden, da der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot des assistierten Suizids in der Alpenrepublik mit Ende 2021 aufgehoben hat - nicht allerdings das Verbot der aktiven Sterbehilfe.

Wäre bis zum Jahresende kein Gesetzentwurf vorgelegt worden, so wäre die Beihilfe zum Suizid ab dem kommenden Jahr erlaubt gewesen. Zahlreiche Institutionen vor allem aus dem medizinischen Bereich, aber auch die katholische Kirche und andere Religionsgemeinschaften hatten deswegen auf eine rechtliche Absicherung gedrängt, damit es nicht zu Missbrauch kommt.

Mit dem neuen Gesetz, dessen geplante Eckpunkte Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) vorstellten, wird nun der Rahmen für die Beihilfe zum Suizid streng limitiert geregelt.

Klare Regeln

Vor einer Sterbeverfügung müssen zwei Ärzte den Patienten aufklären. Die Sterbeverfügung muss bei Notaren oder Patientenanwälten errichtet werden. Dann ist der Sterbewillige berechtigt, das tödliche Präparat über eine Apotheke zu beziehen. Möglich ist die Selbstabholung, in der Verfügung kann auch eine Person bestimmt werden, die dieses Mittel für den Betroffenen abholt.

Das Präparat muss selbstständig zugeführt werden. Vor Ausstellen einer Verfügung muss eine Frist von zwölf Wochen eingehalten werden. Ziel ist die Überwindung von akuten Krisenphasen. Sollten Kranke nur eine sehr geringe Zeit zu leben haben, dann verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen.

Begleitend zum Sterbeverfügungsgesetz kommt es zu einem Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Dazu soll ein eigener Fonds errichtet werden.

Selbstbestimmtes Sterben - ein Thema um das hart gerungen wird

Sterbehilfe ist ein sensibles Thema, über das in vielen Ländern gestritten wird. 2002 waren die Niederlande und Belgien die weltweit ersten Länder, welche die Sterbehilfe erlaubten. Es folgten weitere Staaten. In Deutschland ist passive Sterbehilfe erlaubt. Das bedeutet, dass im Einvernehmen mit der betroffenen Person oder deren Angehörigen bei unheilbar Erkrankten oder bereits im Sterben liegenden Menschen lebenserhaltende Maßnahmen beendet oder reduziert werden können.

qu/kle (dpa, rtr, kna, ORF, Wiener Zeitung)