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Sammelklage gegen Facebook

1. August 2014

Weitergabe von Nutzerdaten, Zusammenarbeit mit der NSA, Tracking von Nutzern: Die Liste der Vorwürfe gegen Facebook ist lang. Für seine Datenschutzklage gegen das soziale Netzwerk sucht ein Österreicher noch Mitstreiter.

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Schattenriss von Mann mit Laptop vor dem Facebook-Logo (Foto: rtr)
Bild: Reuters

Seine Sammelklage gegen Facebook könnte die größte Datenschutzklage Europas werden. Das zumindest hofft Kläger Max Schrems. Der Wiener Jurist und Datenschutz-Aktivist hatte sich bereits mehrfach bei den Behörden über mangelnden Datenschutz auf Facebook beschwert. Nun brachte er beim Handelsgericht Wien eine umfangreiche Zivilklage gegen die irische Tochter des börsennotierten US-Unternehmens ein. Mit Hilfe anderer Facebook-Nutzer will der Jurist das Online-Netzwerk dazu bringen, dass es " im Bereich Datenschutz endlich rechtskonform agiert". Dazu rief er alle anderen Facebook-Nutzer auf, sich der Sammelklage anzuschließen. "Mit jedem zusätzlichen Teilnehmer steigt auch der Druck auf Facebook", so Schrems.

Ungültige Verwendung von Nutzerdaten?

Der Wiener Jurist hält die Facebook-Bestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten nach EU-Recht für ungültig. Außerdem würden viele Daten "hinter dem Rücken" der Nutzer gesammelt. Auch die Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA über das Programm "Prism" ist Teil der Klage. Facebook und andere Internetfirmen mit Sitz in den USA sind gesetzlich verpflichtet, Behörden unter bestimmten Umständen Zugriff auf Nutzerdaten zu gewähren.

Die Klage vor dem Wiener Handelsgericht ist möglich, da alle privaten Facebook-Nutzer außerhalb der USA und Kanada einen Vertrag mit Facebook Irland haben. Da Schrem als Verbraucher klagt, ist europäischem Recht zufolge sein Wiener Wohnort der Gerichtsort. Weil europäisches Datenschutzrecht überprüft wird, könnte das Gerichtsverfahren für enorm viele Facebook-Nutzer relevant werden.

Datenschutzklage und Schadenersatzforderungen

Neben der Datenschutzklage fordert der Österreicher auch Schadenersatz von Facebook. So will er für jeden Teilnehmer 500 Euro Schadenersatz von dem Online-Netzwerk einklagen. "Wir klagen nur eine kleine Summe, weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz geht, aber bei vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Facebook spürt", erklärte Schrems.

Nach den Nutzungsbedingungen von Facebook werden die Schadenersatzansprüche nach kalifornischem Recht zu beurteilen sein. Über dieses können extrem hohe Summen eingeklagt werden. " Für die Durchsetzung der Rechte der Nutzer ist das natürlich hilfreich", meint der Datenschutz-Aktivitst.

Mitstreiter können sich per App beteiligen

Andere Facebook-Nutzer können sich an der Sammelklage über eine "Abtretungs-App" beteiligen. Dazu müssen sie eigene etwaige Unterlassungsansprüche gegen Facebook an Schrems abtreten.

Portrait von Max Schrems (Foto: afp)
Der Kläger Max SchremsBild: AFP/Getty Images/Dieter Nagl

Dies sei über eine eigens programmierte und mit Facebook verbundene "Abtretungs-App" für Computer und Smartphone möglich und dauere nur wenige Minuten, erklärte der Wiener Datenschützer. Für die Unterstützer der Sammelklage bestehe keinerlei Kostenrisiko, da er selbst als Kläger auftrete. Teilnehmen könnten alle volljährigen privaten Facebook-Nutzer außerhalb Kanadas und der USA.

"Wir beschweren uns in Europa gerne lautstark über Datenschutzprobleme, nun wird es aber auch mal Zeit unsere Rechte durchzusetzen, sagte Schrems und weiter: "Im Rahmen dieser Sammelklage kann jeder Einzelne einen Beitrag dazu leisten."

cw/se (dpa, ots)